Das ist doch alles scheiße hier. ein gelaber vom alles feinsten.
die schache ist voll in die hose gegangen und eben voll scheiße. geld ist eben abgekackt.
natürlich macht Niefünd weiter. Es wird einem mit dem Deutschen Insolvenzrecht ja auch recht einfach gemacht.
Ich bitte euch, wer hier wieder einkauft ist wirklich selber schuld. Es bleibt jedem selber überlassen. Ich kann wirklich nicht glauben, dass hier jemand Geld gesehen hat. xxxxx xxxx xxx xxx xxx xxxxxxxxxxx xxxxxxxxxx xxxxxx xxx xxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxx xxx xxx xxxxxxxxxxx xxxxx. An den Verwalter kommt man nicht ran, die Dame in seinem Büro tut mir leid, sie muß ständig für den Herrn Neubauer lügen. Ich denke, dass ich auch gegen den Verwalter Strafanzeige stellen werde.
Mit freundlichen Grüßen Herr Niefünd
Brünjes
Geändert von Admin (15.04.2009 um 17:58:02 Uhr).
Grund: Anwaltliche Aufforderung wegen nicht beweisbarer Behauptung.
ich gehöre auch zu denen die Anzeige wegen "Eingehungsbetrug/Internetbetrug" gegen Herr Niefünd gestellt haben.
Meine Frage an Euch, hat schon jemand Antwort von seinem Rechtsanwalt bzw. Betreff der Anzeige von der Staatsanwaltschaft erhalten.
Es ist nämlich wirklich so, wer Waren verkauft gegen Vorkasse und diese dann nicht ausliefert macht vorsätzlich Eingehungsbetrug.
Nach Aussage meiner Anwältin ist dieses Vorgehen nicht einfach mit dem Insolvenzrecht abgetan.
Fall noch keiner eine Rückantwort erhalten hat, werde ich nochmals die Staatsanwaltschaft schriftlich um Rückantwort bitten. Und bitte Herr Niefünd, wer Waren im Internet gegen Vorkasse verkauft muss auch anschließend mit einer schlechten Bewertung im Netz rechnen. Wir sind Ihnen egal, also werden die geschädigten Firmen auch um ihr Geld kämpfen.
der eingehungsbetrug muss erstmal bewiesen werden...
wenn der staatsanwalt nur den geringsten zweifel hat ob zum zeitpunkt der bestellung tatsächlich die absicht bestand die ware nicht zu liefern ist der eingehungsbetrug nicht beweisbar und die anzeige nützt garnichts.
recht haben u. recht bekommen sind schon immer zwei paar schuhe gewesen.
Den Beitrag Nr. 54 haben Sie wieder schön verfasst, Herr Niefünd.
Sie scheinen sich ja sehr sicher zu sein, dass Sie nicht bald mal besucht werden.
Hoffentlich machen hier noch mehr Leute gegen Sie Strafanzeige. Eines sei Ihnen noch gesagt Herr Niefünd, wir geprellten Kunden werden Ihnen noch lange erhalten bleiben und über ihre Machenschaften weiterhin berichten.
Wer sollte von den anständigen Firmen noch zu Ihnen halten, glauben Sie wirklich dass ein normaler Mensch Ihnen das abnimmt.
Hallo zusammen.
xxx xxxxxxx xxx xxxxx xxxxxxx xxx xxx xxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxx xxxxxxxxx xx xxxxxxx xxxxxxxx xxxx xxx xxxxxxxxxxx
Mein Schwager ist in Spanien Immobilienmarkler, der mir Versichtert hat das dort mind. 2 Immobilien der gehobene Klasse in der nähe von Barcelona stehen.
Eine soll evtl. sogar auf Mallorca sein, dieses ist aber nur eine Vermutung. Ich habe jetzt meinen Schwager in Spanien auf Herrn Niefünd angesetzt um die genauen Adressen herauszubekommen.
Ich bleib am Ball.
Geändert von Admin (15.04.2009 um 17:59:33 Uhr).
Grund: Anwaltliche Aufforderung wegen nicht beweisbarer Behauptung.
Unwissenheit ist nicht von unserer Seite vorhanden.
Ein Beispiel: Ich verkaufe Sachen bei e-bay, die ich aber zunächst mal nach Eingang der Zahlung erst beim Hersteller bestellen muß. Dieses tue ich aber nicht und sacke das Geld ein, die Ware kriegt der Kunde nicht. Dieses Spiel passiert einmal, dann ist es kein Betrug.
Mache ich dieses aber über Monate und führe meinen Internetshop weiter und kassiere weiterhin fleißig per Vorkasse, wie bei Niefünd geschehen, dann ist dieses eindeutig Eingehungsbetrug.
Zunächst einmal möchte ich Ihnen nicht zu nahe treten, warum schützen Sie aber solche Abzocker. Entweder einer der üblichen Rechtsverdreher mit einem schlechten Jura Studium, einer der vielleicht das selbe macht/betreibt oder doch vielleicht einer dieser Niefünd Gemeinschaft.
Ich persönlich habe meinen Schriftsatz heute an die Staatsanwaltschaft verfasst und werde diesen morgen absenden. Die ganze Sache stinkt bis zum Himmel.
Sehr geehrte Damen und Herren Kunden der Fa. Badstudio & Design,
es ist richtig, dass das Unternehmen einen Insolvenzantrag gestellt hat. Ich wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Es ist auch richtig, dass die geleisteten Vorauszahlungen wohl als verloren angesehen werden müssen. Dennoch sind wir um Schadensminimierung bemüht; die Lieferanten des Unternehmens haben sich zur Mitarbeit bereit erklärt und wollen den Kunden, die Vorauszahlungen geleistet haben, preislich entgegen kommen. Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit meinem Büro in Verbindung. Wir werden Ihre Anfragen so schnell wie möglich beantworten. Telefonische Anfragen können NICHT beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen und Dank für Ihr Verständnis
Insolvenzverwalter
es ist sicher nicht meine Absicht die Fa. Niefünd in Schutz zu nehmen.
Hat den hier irgendjemand von irgendeiner der vielen zuletzt in Insolvenz gegangenen Firmen Geld gesehen ?
Hat irgendjemandem eine Anzeige etwas genützt ?
Selbst wen Herr Niefünd wegen Betruges verurteilt wird, hat das nur zur Folge das er die wahrscheinlich damit verbundene Geldstrafe zahlen muss , auch wenn er das Insolvenzverfahren durchzieht und Restschuldbefreiung erhält.
Geldstrafen und ähnliches sind nicht durch die Restschuldbefreiung abgedeckt - das dadurch aber einer der Geschädigten sein Geld wiederbekommt es sehr unwahrscheinlich.
Eine Anzeige und eine eventuelle Verurteilung kann denen die geschädigt wurden also nichts weiter einbringen als etwas persönliche Genugtuung - wem das diese Aufwand wert ist , der soll es ruhig machen.
Die gezahlten Gelder sind jedoch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verloren...
Wenn er verurteilt wird kann jeder Geschädigte per Zivilprozess seinen Schaden einklagen!
Diesen Betrag bekommt man nicht durch eine Provatinsplvenz weg!
Aber wem nützt eine teure Klage was wenn nichts zu holen ist?
zivilprozess - das würde dann bedeuten dem schlechten geld noch gutes hinterher zu werfen - wohl eher sinnlos.....
ausser einer eventuellen verurteilung und einem bußgeld für herrn niefünd wird bei der sache nichts herauskommen - so wie bei allen vorherigen insolvenzen auch
ich hatte mehrmals mit Ihrer Angestellten telefoniert (Namen müssen nicht genannt werden). Mehrfach hatte ich Sie darum gebeten, die Homepage mit den Kontodaten des Herrn Niefünd nach bekanntwerden der Insolvenz zu schliessen. Diese Plattform lief aber ca. 2 bis 2,5 Monate weiter.
Weder das Impr., und Bekanntmachung der Insolvenz war bekanntgegeben worden auf der Homepage. Ich habe telefonsich einen Testkauf versucht beim Lagerpersonal und dieser nahm dann die Daten auf und verlangte nach Vorauszahlung. Genannt wurden die Kontodaten des Herrn Niefünd, dieses weit nach der Insolvenz. Wie kann das sein ? Nach dem Insolvenzrecht ist dieses strafbar.
Die eingegangenen Zahlungen nach der Insolvenz hätten nicht angenommen werden dürfen. Ein Sonderkonto hat zwar schon existiert, wurde aber anscheinend ignoriert.
Der Lagermitarbeiter tat nach meiner Aufklärung dieses eindeutigen Sachverhaltes so, ich hätte mich ja vorher schon mit der Insolvenz beschäftigt, dann wäre ich ja schon blöd hier auch noch zu bestellen. Der Hörer wurde lachend aufgelegt und ich musste mich ersteinmal beruhigen.
Meine Forderung werden ich also jetzt nochmals schriftlich an Sie stellen.
Mal müsste mal prüfen lassen ob der Insolvenzverwalter für die Bestellungen NACH der Insolvenzverwalter-Veröffentlichung nicht selbst haftbar gemacht werden kann , da hier ein klarer Verstoß gegen geltens Recht vorliegt !?
in meiner Anzeige gegen Niefünd hat die Staatsanwaltschaft jetzt Fragen gestellt.
1.) Warum die Ware gegen Vorkasse bezahlt wurde
2.) Ob der Hersteller die Ware zu Niefünd versendet hat
3.) Warum ich als Endkunde diese nicht erhalten habe
Die Ware ist nämlich angeblich in die Insolvenzmasse gegangen, obwohl der Eigentumsvorbehalt beim Werk liegt. Ist die Ware gegenüber dem Werk bezahlt worden, ist der Kunde, der per Vorkasse gezahlt hat, rechtmäßiger Eigentümer der Ware.
Schön, dem Insolvenzverwalter ist angeblich dieses alles nicht bekannt gewesen. Übrigens, ich möchte inzwischen nicht mehr in der Haut von Niefünd stecken, der Ruf ist inzwischen gegen gleich Null. Warum macht ein Geschäftsmann zum Schluß seiner Geschäfstätigkeit, solch einen blödsinn ?
wie heißt es so schön - unwissenheit schützt nicht vor strafe
dem niefünd kanns egal sein wenn der insoverwalter misst baut - der ist dafür verantwortlich
woher soll der kunde wissen ob der hersteller die ware versendet hat....?
die fragen tatsächlich warum nicht gfeliefert wurde ? - das ist ja schon die blanke ironie....
das ist kein blödsinn - entweder hat er bis zum schluss geglaubt das der laden noch zu retten ist und weiter gemacht - oder wissentlich noch ein bisschen geld "gesammelt"...
Zitat von Beitrag 73:
wie heißt es so schön - unwissenheit schützt nicht vor strafe
dem niefünd kanns egal sein wenn der insoverwalter misst baut - der ist dafür verantwortlich
woher soll der kunde wissen ob der hersteller die ware versendet hat....?
die fragen tatsächlich warum nicht gfeliefert wurde ? - das ist ja schon die blanke ironie....
das ist kein blödsinn - entweder hat er bis zum schluss geglaubt das der laden noch zu retten ist und weiter gemacht - oder wissentlich noch ein bisschen geld "gesammelt"...
ENDE ZITAT 73
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Wer schreibt hier solch einen Blödsinn ! Wenn Niefünd nach der Insolvenz weiterhin Geld kassiert hat, dann hat er sich zusammen mit dem Verwalter strafbar gemacht. Nur der Verwalter konnte, durfte Geld kassieren, und zwar auf das eingerichtete Sonderkonto des Insolvenzverwalters.
Es kommen nicht einfach Anzeigen von allen Seiten, die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eröffnet und nicht eingestellt.
Ich habe als Kunde direkt beim Hersteller nachgefragt, hier wurde die Ware versendet an Niefünd, ich habe diese aber nie bekommen. Was soll also diese besch.... Frage ?
Ích denke, die Firma Niefünd wird auch mit einer neuen GmbH keine Chance haben. Wer solch eine Masche durchzieht und alle für bescheuert erklärt, hat es nicht anders verdient.
Die Firmen "Hanse-Bäder GmbH" sowie "R. Hartmann GmbH" haben NICHTS mit der insolventen "Badstudio - Design Reinhard Niefünd GmbH" zutun oder stehen in einen wirtschaftlichen Zusammenhang. Einzig richtig ist, das es sich bei den Geschäftsführern um die Söhne von Herrn Niefünd handelt.
Wenn dem so ist, warum stellen dann die Herrschaften Niefünd jr. auf Ihrer Homepage Ihre Firma in einen direkten Zusammenhang mit der durch Reinhard N. vertretenen Firma ???
Siehe dazu folgenden Link: http://hanse-baeder.de/hansebaeder.html
Als würde die Tradition dieses "ehrenwerten" Unternehmens hier fortgesetzt werden.
Der wirtschaftliche Zusammenhang ist natürlich nicht vorhanden; wegdiskutieren läßt sich aber auch nicht, dass der Lars Niefünd bis in das Jahr 2008 einer der Geschäftsführer des Insolvenzschuldners war und insofern sicher eine Mitverantwortung trägt. Zahlungsunfähigkeit entsteht eben nicht von jetzt auf gleich...
Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Veränderungen
24.10.2007
Badstudio - Design Reinhard Niefünd GmbH, Hamburg (Rahlstedter Bahnhofstraße 14, 22143 Hamburg). Bestellt Geschäftsführer: Niefünd, Nils, Wendeburg, *12.09.1971; Niefünd, Lars, Hamburg, *02.12.1974, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.