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Wer hätte den damals den Einbau bezahlen müssen von Antihebeventil und Abkofferung der Abwasserleitung?
Grob gesagt, ist das ein später Nachtrag.
Andersrum nach 6 Jahren sich um Gewährleistung streiten ..... das kann so oder so laufen. Bei mündlichen Abssprachen gild das Gleiche.
Wiederum kann die Firma auch sie Arbeitsstunden streichen und trotzdem den Preis beibehalten, was man für wieviel verkaufen darf, steht nirdenwo.
Im Klageweg, wirst du sicherlich nicht leer ausgehen, aber allem wird der Richter auch nicht zustimmen.
Es werden dann Fragen auftauchen was war eher da, Tank oder Leitung .... Leitung oder Vorschrift ..... wer hat es damalst abgenommen Tank und Leitung, warum war kein Antihebeventil da (die Vorschrift ist nicht neu) ......
Ales Fragen, auf die unterschiedlich Argumentiert werden könnte und dann ein Richter der keine Ahnung hat..........
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