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Hallo,
der im 1.OG. befindliche Raum hat eine Grundfläche von 45 m². Der Zugang vom Erdgeschoß erfolgt über einen offenen Treppenaufgang. Desweiteren befindet sich in diesem Wohnraum ein weiterer Aufgang zum Schlafzimmer im Dachgeschoß. Dort befindet sich ein Heizkörper. Dieser Durchgang ist 2 m x 2 m offen.
Die kürzeste Raumhöhe beträgt 2,50 m, die höchste 4,80 m.
Der Raum ist offen bis zur Firstspitze. Die mittlere Raumhöhe beträgt 3,65 m.
Die Heizungsanlage hat ein 22 Kw Leistung.
Durch die Heizungsanlage wird zusätzlich noch die im Altbau befindliche Wohnung von ca. 100 m² mit versorgt.
Laut Energiebedarfsnachweis sind die Anforderungen betreffend der Dämmung erfüllt.
Wir haben eine Heizungsbaufirma GMBH beauftragt uns für die o.g. Grundfläche eine FBH einzubauen.
In diesem Raum montierte die Fa. einen 200 m 17/2 mm Heizkreis aus Kunstoff mit VA 20-25 cm ein. Das ganze wurde über eine RTL-Box an das bestehende Heizungssystem angeschlossen.
Die FBH funktionierte nicht, die FBH regagiert so gut wie gar nicht.Entweder kalt oder zu heiß. Die Fa. hat uns mitgeteilt, das wenn die FBH nicht warm werden würde, müsste lediglich eine größere Pumpe rein. Weiterhin fragten wir nach, ob wir am Folgetag den Estrich einbauen könnten. Die Fa verneinte dies nicht und wir haben weiter gemacht und leben bereits in der Wohnung. Reklamiert haben wir schriftlich ab 22.11.06
Die FBH funktioniert immer noch nicht.
Auf unser drängen, erklärte sich jetzt die Fa. bereit, die vorhandene RTL-Box abzuklemmen und den 200 m Heizkreis über eine nachträgliche, einzubauende Regelstation laufen zu lassen.
Zusätzlich will die Fa. uns noch einen Radiator in dem großen Raum an die Wand montieren und sagt damit, das die FBH durch das umrüsten im ordnungsgemäßen Zustand wäre. Und die Anforderungen der EnEV. erfüllt wären.
Wir bezweifeln im erheblichen Maße die Nacherfüllung an und wenden uns deshalb an Sie, ob hier Erfolg besteht oder nur noch eine Neuverlegung in Betracht kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wagner
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