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Haftung bei Wasserschaden?
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23.10.2009, 20:53:38
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Loti
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Ort: Hamburg
Beiträge: 88
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Hallo Forum,
ich habe vor kurzer Zeit bei einer Kundin eine Küchenarmatur an die Eckventile angeschlossen. Die Eckventile wurden von der Küchenfirma montiert. Nun ist es zu einem Schaden gekommen, weil die Eckventile nicht richtig montiert worden sind (Einhanfung).
Der Küchenmonteur meint nun es sei meine Sache den Schaden zu regulieren, weil ich als letztes an den Ventilen gearbeitet habe.
Weiß da jemand etwas zu? Am besten mit Quelle.
Nach VOB bin ich nicht haftbar, aber ich habe ja mit der Kundin einen Werkvertrag nach BGB, konnte da aber nichts finden.
Für Eure Hilfe Danke ich im Voraus.
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25.10.2009, 21:09:22
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Ja klar bist Du dafür haftbar, weil Du als letze Fachperson daran gearbeitet hast und somit den Fusch des Küchenmonteuer mit in deine Haftung übernommen hast.
Das lernt man doch schon auf der Meisterschule, entwerder mache ich alles oder ich lasse mir die Gewährleistung für die Eckventile vom Küchenbauer bestätigen.
Allso den Apfel must Du jetzt selber Essen, da wird dir auch kein Richter recht geben.
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26.10.2009, 17:59:36
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Loti
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Ort: Hamburg
Beiträge: 88
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Stimmt, das lernt man auf der Meisterschule, muss wohl untergegangen sein.:(
Ich hatte nur die leise Hoffnung das ich evtl. nur teilschuld oder so bekomme, da ich seine arbeit leider nicht kontrolliert habe. Da kommt ja erschwerend noch hinzu, das der Küchenmonteur keine Konzession hat, aber trotzdem Danke für die Info.
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26.10.2009, 18:11:55
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wen du glück hast kannste Ihm ja Schwarzarbeit ankreiden, mal sehen wie Kullant er wird
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26.10.2009, 18:24:51
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Loti
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Ort: Hamburg
Beiträge: 88
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Da muss ich doch leicht schmunzeln.Während der Arbeitszeit auch noch schwarz gearbeitet, oder doch nur 400€ Basis?
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26.10.2009, 20:49:02
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Es gibt auch handwerkliche Schwarzarbeit. (hat nichts mit Steuern zu tun)
Das wäre so als wenn du einen Schaltschrank verkabelst und Strom anschaltest.
Zu den Eckventilen nochmal.
Der Küchbauer kann auch sagen, "bei mir waren sie dicht, undicht sind sie erst seit dem ein Anderer dran war"
Ich würde mich darauf berufen, Armatur an vorhandene Eckventile angeschlossen.... was geht dich das dahinter an.
Sonst dürfte ja kein Mensch mehr eine Armatur wechseln ohne dann Gewärleistung für die gesamte Installation zu übernehmen.
Wie weit geht die Gewärleistung von dir nach Ansicht des Küchenbauers.
Bis Eckventil, bis UPV, bis Hauseinspeisung?
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27.10.2009, 18:04:17
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Hi Onkel
Das Blöde ist ja er war Informiert das der Küchenbauer die Eckventile getauscht hat, Er weiß das der Küchenbauer eignetlich keine Fachperson ist und garnicht an der TW anlage arbeiten darf!!!
Er hat dann aber wissentlich die Armatur an diese Eckventile gebaut und übernahm in diesem moment die Gewährleistung für die Arbeit des Kühenbauers, weil Er eine Fachperson ist und die Arbeit einschätzen kann.
Das gleiche wäre gewesen wenn Er eine Baumarktarmatur montiert hätte und die Gewährleistung nicht Schriftlich für die Armatur untersagt hätte, wenn jetzt was passieren würde wäre Er in der Haftung und nicht der Baumarkt.
Leider gibts es ein paar unschöne Gestzte in diesem Land,
das gleiche wäre wenn Du Onkel in einem Haus arbeites z.B. am Waschbecken und am nächsten Tag geht die Bude wegen einem Gasleck hoch, dann wärst Du Onkel in der Gewährleistung weil du die letzte fachperson warst die im Haus war und es zu deinen Obliegenheiten gehört die Sicherheit der Gasleitung festzustellen!
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27.10.2009, 20:55:46
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Ein hätt ich noch.
Der Kunde ist Schuld.
Er hätte überprüfen müssen, ob der Küchenbauer auch solche Arbeiten ausführen darf.
Da die Sache gewerblich betrieben wurde und nicht vom Nachbarn, gehe ich davon aus, das alles richtig gemacht wurde.
Also warum soll ich dafür haften wenn ein anderer Fachhandwerker was undicht einbaut?!
Wie ich oben schon schrieb. Recht hin oder her. So sehe ich die Sache.
Noch eine Variante, vielleicht war das Absicht vom Küchenbauer, so kann er 2 Küchen verkaufen, da die eine aufgequollen ist.
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29.10.2009, 17:39:17
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Loti
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Ort: Hamburg
Beiträge: 88
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Ich habe heute vom Gutachter bescheid bekommen. Ich habe keine Schuld. Der Grund ist das die Küchenmonteure die Eckventile bei der Küchendemontage neu montiert haben und die neue Küche erst eine Woche später montiert wurde.Was von verschiedenen Subunternehmer ausgeführt wurde.Daher kann ich lt. Gutachter davon ausgehen, das bei der Montage der Eckventile eine Fachkraft zugange war. Es ist mir als Installateur nicht zuzumuten sämtliche Leute, die vorher auf der Baustelle waren, anzurufen und mich schlau zu machen, ob sie überhaupt an der Trinkwasseranlage arbeiten durften.
Da habe ich ja wohl noch mal Glück gehabt.Aber in Zukunft werde ich doch lieber fragen o.ä. Wer weiß, wie ein anderer Gutachter entschieden hätte.
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29.10.2009, 18:07:14
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Was war den das für ein Gutachter, von der Hausversicherung oder wem??
Habe nämlich nochmal meinen Dozenten gefragt deswegen Er meinte auch das der Installteur in der bedruille Sitz, wenn er vom Küchenbauer keine Fachunternehmerbescheinigung angefragt hat.
Selbst wenn der Maurer nen Grundkanal legt und wir müssen da später unseren SChmutzwasseranschluss machen, sollen wir nach dem Abdrückprotokoll/Fach-bescheinig fragen um sicherzustellen das der Maurer richtig gearbeitet hat, machen wir das nicht geht der Grundkanal auf unser Gewerk über und wenn der Undicht wäre wäre das unser Problem und nicht vom Maurer.
Aber eins weiss ich hier in Deutschland drehen die Gesetzgeber langsam am Rad
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30.10.2009, 08:25:42
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Ich glaube, wann sollte doch mal die Kirche im Dorf lassen.
Hätte mich sehr gewundert, dass du dafür haftbar bist.
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30.10.2009, 18:50:15
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Loti
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Ort: Hamburg
Beiträge: 88
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Der Gutachter wurde von der Hausverwaltung bestellt, mehr weiß ich darüber nicht.Ist mir eigentlich jetzt auch egal.
Auf jeden Fall habe ich für die Zukunft gelernt.
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09.11.2009, 18:47:08
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Hallo Lotti
Die Kontrolle der Dichtheit der Eckventile war nicht möglich ohne die Ventile zu demontieren, es sind ja Rosetten vorhanden, die eine Einsicht auf die Dichtstellen verhindern. Es kann keiner verlangen, das man teile demontiert, um zu kontrolieren ob sie dicht sind.
Daher ist eine Haftung des Installatuers augeschlossen.
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09.11.2009, 19:58:32
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ajey hier geht es ja heftig rund ;)
Erstmal gibt es glaub ich kein Gesetz das man sich als Unternehmer eine Fachunternehmerbescheinigung für eine Vorleistung zeigen lassen muss. Der Bauherr muss die Fachunternehmerbescheinigung von dem ausführenden Unternehmen bekommen und zu seinen Unterlagen hinzu fügen. Diese Bescheinigung ist unaufgefordert vorzulegen.
Wenn jemand für Vorleistungen haftbar wäre, dann müßte er erst die komplette Anlage prüfen bevor er etwas tut, das wäre viel zu teuer.
Bei dem Eckventil, sieht das aber anders aus. Die Eckventile waren ja dicht, die Küche wurde ja erst Wochen später installiert. Wenn ich die Eckventile montieren würde, dann würde ich in der Verhandlung sagen, meine Ventile waren wochenlang dicht, erst als jemand die Küchenarmatur angeschlossen hat kam es zu diesem Wasserschaden.
Hinzu kommt wenn ich schon eine Küchenarmatur anschließe muss ich auch ein Dichtheitsprüfung durchführen, das gehört zur Sorgpfaltspflicht.
Man braucht auch keine Konzession um ein Eckventil einzuschrauben
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10.11.2009, 18:55:48
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Hallo Berthold
Doch man braucht eine Konzesion um ein Eckventil einzubauen, zumindest in Deutschland.
nachzulesen in der AVB-Wasser §12 u. 13
Die AVB ist ein Gesetz und schreibt vor das Arbeiten an der TW-Anlage nur vom Wasserversorger oder einem kenzesioniertem Installtionsunternehmen dürchgeführt werden dürfen!!
Auf ganz deutsch jeder Hobbyhamdwerker darf nichtmal nen Wasserhahn tauschen ohne sich Strafbar zu machen.
Und für alle die es nachlesen möchten:
http://www.stadtwerke-forchheim.de/s...AVBWasserV.pdf
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10.11.2009, 19:32:51
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Nö das steht da nicht,
da steht das wesentliche Änderungen nur von einem im Installationsverzeichnis eingetragenem Unternehmen durchgeführt werden.
Die Betonung liegt da auf wesentlichen. Ein Eckventil ist rechtlich gesehen aber keine wesentliche Veränderung.
Anders sieht das aus wenn du am Hausanschluß rumfummelst und darum geht es denen, ist bei Gas auch so, Gasleitungen sind die Stadtwerke bzw. Bauämter ganz komisch. Oder Stromzähler dürfen auch nur Betriebe mit Konzessionen machen.
Bei Neubauten wirste kaum drum herum kommen, wobei du auch was anderes machen kannst, Installierst selber und holst ein Gutachter der die Anlage abnimmt. Bei Altbauten habe ich im Wasserbereich noch keinen gesehen der irgendwo gemeckert hat, wenn man ein Waschtisch oder sowas umhängt.
Wir haben letztens einen neuen Abwasseranschluss bekommen, da habe ich die Leitungen bis zum öffentlichen Anschlußschacht selber verlegt, da hat kein Mensch gefragt ob ich eine konzession habe. Wenn ein Schaden entsteht hängt der natürlich bei mir, dann hafte ich
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10.11.2009, 20:33:54
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Jetzt kommt die Preisfrage die auch der Richter dann entscheiden müste, was ist eine Wesentliche änderung.
gut über ein Eckventil läst sich streiten, solange kein schaden entsteht.
Säuft die Bude ab weil der Hausher oder ein Bekanter (aber Laie) dran rumgeschraubt hat mus der Hausherr auch den Schaden selber bezahlen, das übernimmt nicht die Hausrat oder Haftpflicht versicherung.
Hier bei uns in der Ecke sind die Stadwerke Neuss sie habe ein neues Hobby entdeckt, kontrolle der Wasserleitung.
Sollten bei der Kontrolle änderungen auftreten, wie umgebautes Bad (änderung der Anschlüsse) muss der Besitzer den nachweis eines Unternehmer erbringen.
Ist eine Brunnenanlage am Trinkwassenetz angeschlossen, kann der Häuselbauer direkt zur bank gehen und fragen wie hoch sein Kreditlimit ist, da werden schon mal vorab 50.000€ Strafe verlangt und dann noch die Kosten für das Spülen des Trinkwassenetzes.
Trinkwasser ist immer noch ein Lebensmittel auch wenn viele meinen da könnte nichts passieren
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10.11.2009, 21:22:50
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ja was der Richter letztendlich entscheidet ist immer die Frage, Recht kriegen und Recht haben sind ja meisten zwei Sachen.
Das mit dem Brunnen ist was völlig anderes, das ist natürlich eine massgebliche Veränderung der Wasserversorgung, das kannst du auch mit Konzession nicht mache, dafür brauchst du eine Genehmigung der unteren Wasserbehörde. solche Sachen sind immer etwas bedenklich und sollten in jedem Fall mit dem WVU abgestimmt werden. Das trifft übrigens auch für die Regenwassernutzung zur WC Spülung oder sowas zu
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11.11.2009, 17:32:12
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Eine wesentliche Änderung ist genau defeniert, dazu braucht man keine Richter.
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17.03.2010, 13:06:16
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Ein sehr interessanter Fall. Wenn man mich gefragt hätte, wer für den Schaden verantwortlich ist, hätte ich auch nichts sagen können, ist ja wirklich kompliziert. Eines ist mal klar, ein Fehler eines Handwerkers fällt nicht in den Leistungsumfang der Hausratversicherung, d.h. einer der Handwerker muss für den Schaden aufkommen. Kann die Beurteilung des Gutachters eigentlich ganz gut nachvollziehen, der Installateur müsste ja sonst jede Menge Vorarbeiten überprüfen bzw. Informationen vom Küchenbauer etc. einholen. Das ist ja bei umfangreicheren Arbeiten wirklich nicht zumutbar.
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