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Alt 10.11.2009, 20:33:54
coolibri coolibri ist offline
Jung Geselle
 
Beiträge: 216
Jetzt kommt die Preisfrage die auch der Richter dann entscheiden müste, was ist eine Wesentliche änderung.
gut über ein Eckventil läst sich streiten, solange kein schaden entsteht.
Säuft die Bude ab weil der Hausher oder ein Bekanter (aber Laie) dran rumgeschraubt hat mus der Hausherr auch den Schaden selber bezahlen, das übernimmt nicht die Hausrat oder Haftpflicht versicherung.

Hier bei uns in der Ecke sind die Stadwerke Neuss sie habe ein neues Hobby entdeckt, kontrolle der Wasserleitung.

Sollten bei der Kontrolle änderungen auftreten, wie umgebautes Bad (änderung der Anschlüsse) muss der Besitzer den nachweis eines Unternehmer erbringen.
Ist eine Brunnenanlage am Trinkwassenetz angeschlossen, kann der Häuselbauer direkt zur bank gehen und fragen wie hoch sein Kreditlimit ist, da werden schon mal vorab 50.000€ Strafe verlangt und dann noch die Kosten für das Spülen des Trinkwassenetzes.

Trinkwasser ist immer noch ein Lebensmittel auch wenn viele meinen da könnte nichts passieren