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Alt 03.03.2009, 17:25:54
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wieder ein extraschlauer...

der eingehungsbetrug muss erstmal bewiesen werden...

wenn der staatsanwalt nur den geringsten zweifel hat ob zum zeitpunkt der bestellung tatsächlich die absicht bestand die ware nicht zu liefern ist der eingehungsbetrug nicht beweisbar und die anzeige nützt garnichts.

recht haben u. recht bekommen sind schon immer zwei paar schuhe gewesen.

mfg