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ein monat widerufsfrist sind bei ebay gesetztlich vorgeschrieben - haarspalterei ist dies also sicher nicht - sondern in der tat durch einen konkurenten abmahnfähig.
der aufwand für versand der ware dürfte mindestens dem aufwand bei einer abholung entsprechen - zudem bei abholung die gefahr der beschädigung gleich auf den abholer übergeht und der shop kein risiko hat - von da her ist die abholpauschale zumindest sehr fragwürdig.....
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