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grundsätzlich gilt bei reklamationen , deren ursache nicht beim verbraucher liegt - das der verbraucher nicht schlechter gestellt werden darf als für den fall das keine reklamation vorhanden wäre.
soll heissen - die kosten - auch des aus u. einbaus hat der händler o. hersteller zu tragen
hat allerdings der verbraucher die ware nur geliefert bekommen - und den einbau selbst vorgenommen - werden keine montagekosten ertstattet
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