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Alt 01.08.2008, 10:52:13
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grundsätzlich gilt bei reklamationen , deren ursache nicht beim verbraucher liegt - das der verbraucher nicht schlechter gestellt werden darf als für den fall das keine reklamation vorhanden wäre.

soll heissen - die kosten - auch des aus u. einbaus hat der händler o. hersteller zu tragen

hat allerdings der verbraucher die ware nur geliefert bekommen - und den einbau selbst vorgenommen - werden keine montagekosten ertstattet